Montag, 16. Juni 2014

Weihnachtsgeld / 13. Gehalt

Da Weihnachtsgeld als Einmalzahlung trotzdem mit dem Gehalt versteuert werden muss, ebenso wie eine freiwillige Erstattung der Verpflegungsmehraufwände nach 3 Monaten Projekteinsatz durch den Arbeitgeber, ist es manchmal ratsam sich mit dem Arbeitgeber kurzzuschließen um ggf. eine Sachprämie (Tablet, Laptop...) anstatt des Weihnachtsgeld zu erhalten. 

 - Eine Möglichkeit sind Zuschüsse für Kurse zur Gesundheitlichen Förderung die von Krankenkassen als Prävention akzeptiert werden z.B. Rückentraining, Stressbewältigung, Raucherentwöhnung usw. 
Diese können vom Arbeitgeber steuerfrei mit bis zu 500 € bezuschusst werden. 

- Bietet das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an, können diese mit -4% des Endabnehmerpreises und im Jahr mit bis zu 1.080 € steuerfrei ermäßigt werden

- allerdings können Handy's, Handy-Tarife sowie Internet-Anschlüsse auch so steuerfrei dem Arbeitnehmer überlassen werden mit bis 44 € pro Monat.

- ebenfalls sind Werbegeschenke mit dem Logo des Arbeitgebers auch als Sachgeschenk möglich mit bis zu 10 € möglich

- Sachzuwendungen wie Tablets stellen keinen geldwerten Vorteil dar und können deshalb steuerfrei an den Arbeitnehmner geschenkt werden, wenn der Arbeitgeber die Steuer übernimmt, da er diese auch pauschal mit 30% versteuern kann (ggf. zzgl. Soli.).



§ 8 Abs. 3 Satz 2 EStG,  § 37b Abs. 2 EStG

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