Freitag, 30. März 2012

Entfernungspauschale \ Kilometerpauschale

Die Pauschale kann unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel geltend gemacht werden (egal ob Fahrrad, Auto, Bahn...), sie gilt aber nur einfach, also z.B. bei einer Fahrt von Darmstadt nach Frankfurt mit 40km, dürfen auch nur die einfachen 40km angegeben werden und nicht 80 km (für Hin- und Rückfahrt).


Bei Fahrten zur Arbeitsstätte können 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
Hier zählt die einfache, direkte und kürzeste Strassenverbindung, eine längere Strecke ist aber bei besonders verkehrsgünstigen Verhältnissen ebenfalls absetzbar.
Wer andere Kollegen im Auto mitnimmt, darf pro Person zusätzlich 0,02 € geltend machen. 


Die Grenze liegt bei 4.500 € jährlich, übersteigen die Fahrtkosten diese Grenze, muss man die Fahrtkostenbelege vorzeigen um auch eine Erstattung darüber zu erhalten.

Anstatt der Kilometerpauschale kann auch der höhere, mit einer Vollkostenrechnung ermittelte Kilometer-Kostensatz abgesetzt werden. Hierzu werden alle anfallenden Kosten rund um das Autos innerhalb von 12 Monaten summiert und der Betrag durch die beruflich gefahrenen Kilometer geteilt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen