Bei Fahrten zur Arbeitsstätte können 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
Hier zählt die einfache, direkte und kürzeste Strassenverbindung, eine längere Strecke ist aber bei besonders verkehrsgünstigen Verhältnissen ebenfalls absetzbar.
Wer andere Kollegen im Auto mitnimmt, darf pro Person zusätzlich 0,02 € geltend machen.
Die Grenze liegt bei 4.500 € jährlich, übersteigen die Fahrtkosten diese Grenze, muss man die Fahrtkostenbelege vorzeigen um auch eine Erstattung darüber zu erhalten.
Anstatt der Kilometerpauschale kann auch der höhere, mit einer Vollkostenrechnung ermittelte Kilometer-Kostensatz abgesetzt werden. Hierzu werden alle anfallenden Kosten rund um das Autos innerhalb von 12 Monaten summiert und der Betrag durch die beruflich gefahrenen Kilometer geteilt.
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