Donnerstag, 29. März 2012

Verpflegungspauschale

Innerhalb der ersten 3 Monate einer Auswärtstätigkeit, kann folgende Pauschale geltend gemacht werden:


0-8 Stunden8-14 Stunden14-23,99 Stunden24 Stunden
0,00 €12,00 €12,00 €24,00 €


Ist der Einsatz allerdings auf 2 Tage pro Woche beschränkt, entfällt die 3 Monats-Grenze und die Pauschale kann immer geltend gemacht werden. Nach einer Pause von 4 Wochen (egal ob Urlaub, Krankheit...) beginnt die 3 Monats-Grenze von vorne.

Weitere Infos:

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