Da Weihnachtsgeld als Einmalzahlung trotzdem mit dem Gehalt versteuert werden muss, ebenso wie eine freiwillige Erstattung der Verpflegungsmehraufwände nach 3 Monaten Projekteinsatz durch den Arbeitgeber, ist es manchmal ratsam sich mit dem Arbeitgeber kurzzuschließen um ggf. eine Sachprämie (Tablet, Laptop...) anstatt des Weihnachtsgeld zu erhalten.
- Eine Möglichkeit sind Zuschüsse für Kurse zur Gesundheitlichen Förderung die von Krankenkassen als Prävention akzeptiert werden z.B. Rückentraining, Stressbewältigung, Raucherentwöhnung usw.
Diese können vom Arbeitgeber steuerfrei mit bis zu 500 € bezuschusst werden.
- Bietet das Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an, können diese mit -4% des Endabnehmerpreises und im Jahr mit bis zu 1.080 € steuerfrei ermäßigt werden
- allerdings können Handy's, Handy-Tarife sowie Internet-Anschlüsse auch so steuerfrei dem Arbeitnehmer überlassen werden mit bis 44 € pro Monat.
- ebenfalls sind Werbegeschenke mit dem Logo des Arbeitgebers auch als Sachgeschenk möglich mit bis zu 10 € möglich
- Sachzuwendungen wie Tablets stellen keinen geldwerten Vorteil dar und können deshalb steuerfrei an den Arbeitnehmner geschenkt werden, wenn der Arbeitgeber die Steuer übernimmt, da er diese auch pauschal mit 30% versteuern kann (ggf. zzgl. Soli.).
§ 8 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 37b Abs. 2 EStG
Steuertricks für Unternehmensberater
Tipps und Tricks zur Steuererklärung für Unternehmensberater (Consultants).
Montag, 16. Juni 2014
Samstag, 16. März 2013
Dienstreise \ Kilometergeld
Bei einer Dienstreise (Wohnort <-> Projekteinsatz) können im Gegensatz zur Pendlerpauschale (Wohnort <-> regelmäßige Arbeitsstätte) die vollen Kilometer beider Richtungen abgesetzt werden.
Also bei Darmstadt <-> Stuttgart 178km* für die Hinfahrt und 179km* für die Rückfahrt.
Auto 0,30 € pro Kilometer, Motorrad\Moped 0,15 € pro Kilometer.
Fährt man allerdings mit der Bahn, kann man hier keine Pauschale ansetzen (da es bei Dienstreisen keine gibt). Sondern man darf nur die tatsächlichen angefallenen Kosten über die Belege (Tickets) angeben.
* km ermittelt via maps.google.com
Also bei Darmstadt <-> Stuttgart 178km* für die Hinfahrt und 179km* für die Rückfahrt.
Auto 0,30 € pro Kilometer, Motorrad\Moped 0,15 € pro Kilometer.
Fährt man allerdings mit der Bahn, kann man hier keine Pauschale ansetzen (da es bei Dienstreisen keine gibt). Sondern man darf nur die tatsächlichen angefallenen Kosten über die Belege (Tickets) angeben.
* km ermittelt via maps.google.com
Freitag, 30. März 2012
Entfernungspauschale \ Kilometerpauschale
Die Pauschale kann unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel geltend gemacht werden (egal ob Fahrrad, Auto, Bahn...), sie gilt aber nur einfach, also z.B. bei einer Fahrt von Darmstadt nach Frankfurt mit 40km, dürfen auch nur die einfachen 40km angegeben werden und nicht 80 km (für Hin- und Rückfahrt).
Bei Fahrten zur Arbeitsstätte können 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
Hier zählt die einfache, direkte und kürzeste Strassenverbindung, eine längere Strecke ist aber bei besonders verkehrsgünstigen Verhältnissen ebenfalls absetzbar.
Wer andere Kollegen im Auto mitnimmt, darf pro Person zusätzlich 0,02 € geltend machen.
Die Grenze liegt bei 4.500 € jährlich, übersteigen die Fahrtkosten diese Grenze, muss man die Fahrtkostenbelege vorzeigen um auch eine Erstattung darüber zu erhalten.
Anstatt der Kilometerpauschale kann auch der höhere, mit einer Vollkostenrechnung ermittelte Kilometer-Kostensatz abgesetzt werden. Hierzu werden alle anfallenden Kosten rund um das Autos innerhalb von 12 Monaten summiert und der Betrag durch die beruflich gefahrenen Kilometer geteilt.
Bei Fahrten zur Arbeitsstätte können 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.
Hier zählt die einfache, direkte und kürzeste Strassenverbindung, eine längere Strecke ist aber bei besonders verkehrsgünstigen Verhältnissen ebenfalls absetzbar.
Wer andere Kollegen im Auto mitnimmt, darf pro Person zusätzlich 0,02 € geltend machen.
Die Grenze liegt bei 4.500 € jährlich, übersteigen die Fahrtkosten diese Grenze, muss man die Fahrtkostenbelege vorzeigen um auch eine Erstattung darüber zu erhalten.
Anstatt der Kilometerpauschale kann auch der höhere, mit einer Vollkostenrechnung ermittelte Kilometer-Kostensatz abgesetzt werden. Hierzu werden alle anfallenden Kosten rund um das Autos innerhalb von 12 Monaten summiert und der Betrag durch die beruflich gefahrenen Kilometer geteilt.
Donnerstag, 29. März 2012
Verpflegungspauschale
Innerhalb der ersten 3 Monate einer Auswärtstätigkeit, kann folgende Pauschale geltend gemacht werden:
| 0-8 Stunden | 8-14 Stunden | 14-23,99 Stunden | 24 Stunden |
| 0,00 € | 12,00 € | 12,00 € | 24,00 € |
Ist der Einsatz allerdings auf 2 Tage pro Woche beschränkt, entfällt die 3 Monats-Grenze und die Pauschale kann immer geltend gemacht werden. Nach einer Pause von 4 Wochen (egal ob Urlaub, Krankheit...) beginnt die 3 Monats-Grenze von vorne.
Weitere Infos:
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